Referentenentwurf sowie Stellungnahme UMF
Bund und Länder haben sich Ende 2014 darauf verständigt, für eine Verteilung von unbegleiteten Minderjährigen die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Die Verteilung soll zukünftig unter dem Primat von Jugendhilfestandards sichergestellt werden. Dabei sollen sich sämtliche gesetzlichen und untergesetzlichen Änderungen, die die Unterbringung, Betreuung, Versorgung und Unterstützung von Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen (UMF) betreffen, am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von UMF ausrichten.
