Junge Kinder in der stationären Jugendhilfe | Fachliche Impulse und Erfahrungsberichte aus der Praxis

Wege zur adäquaten Unterbringung von unter 6-jährigen
Fachliche Impulse und Reflexionen zur Arbeit mit Nähe, Struktur und Bindung

Stefanie Richard

Autorin Stefanie Richard, (Foto: Britta Gottschalk)

Stefanie Richard ist Fachreferentin beim VPK-Landesverband Niedersachsen e.V. Nach ihrer Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin, dem Studium der Sozialen Arbeit und des Sozialmanagements sowie einer Ausbildung zur systemischen Beraterin hat sie umfangreiche Fachund Leitungserfahrung gesammelt – unter anderem in der Jugendhilfeplanung, im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) sowie in der pädagogischen Arbeit und Leitung stationärer Einrichtungen.

Abstract

Die stationäre Unterbringung von jungen Menschen unter sechs Jahren stellt die Kinder- und Jugendhilfe vor große Herausforderungen. Während familienähnliche Wohnformen als bevorzugt gelten, erschweren strukturelle Engpässe und der aktuelle Fachkräftemangel deren erfolgreiche Umsetzung. Das vorliegende Papier diskutiert Chancen und Grenzen alternativer Unterbringungsformen, insbesondere von Schichtdienstgruppen, und analysiert deren Potenzial im Umgang mit komplexen Bedarfen. Auf Basis eines Whitepapers des VPKLandesverbandes Niedersachsen e.V. werden rechtliche Entwicklungen, bindungstheoretische Grundlagen sowie notwendige Rahmenbedingungen für eine gelingende Praxis dargestellt. Die Arbeit formuliert praxisnahe Empfehlungen zur Gestaltung bindungsorientierter, rechtlich abgesicherter und strukturell tragfähiger Hilfesettings für unter Sechsjährige in stationären Einrichtungen.

Einleitung

Die stationäre Unterbringung von unter sechsjährigen jungen Menschen stellt die Kinder- und Jugendhilfe vor komplexe Herausforderungen. Familienähnliche Settings gelten als besonders geeignet, um die Bindungsbedürfnisse dieser Adressat*innen durch exklusive Bindungsangebote zu erfüllen. Schichtdienstwohngruppen für diese Altersgruppe stehen oftmals unter einem kritischen Blick. Dennoch gibt es gute Gründe für diese alternativen Angebotsformen. Wie können junge Menschen von diesen Ansätzen profitieren, und welche Aspekte müssen bei der verantwortungsvollen Gestaltung dieser Angebote berücksichtigt werden?

Der vorliegende Fachartikel legt den Fokus bewusst auf familienanaloge Angebote, die von pädagogischen Fachkräften gestaltet und getragen werden. Pflegefamilien stellen ebenfalls eine wertvolle Hilfeform dar und leisten vielerorts unverzichtbare Arbeit. Sie werden in diesem Beitrag jedoch nicht vertiefend behandelt, da die Analyse vor allem auf die strukturellen, rechtlichen und fachlichen Bedingungen professionell gestalteter familienanaloger Settings und deren Abgrenzung zu Schichtdienstgruppen abzielt.

In diesem Sinne möchte der Artikel Perspektiven eröffnen, wie belastbare, bindungsorientierte und rechtlich abgesicherte Hilfen durch fachlich qualifiziertes Personal gestaltet werden können – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels und wachsender Bedarfe.

Der VPK-Landesverband Niedersachsen e.V. hat unter Beratung der Diplom-Psychologin Sophie WarningPeltz ein Whitepaper unter dem Titel „Welche Chancen und Risiken gibt es in der stationären Kinder- und Jugendhilfe für unter sechsjährige junge Menschen?“ erarbeitet. Ziel des Papiers ist es, die Thematik zu analysieren und Handlungsimpulse für die Gestaltung bedarfsgerechter, belastbarer und positiv wirkender Angebote zu bieten.

Versorgungslage und strukturelle Herausforderungen in Niedersachsen

Die Unterbringungssituation für unter Sechsjährige in der stationären Kinder- und Jugendhilfe ist nicht nur eine Frage der Haltung oder fachlichen Ausrichtung – sie ist auch Ausdruck einer sich uns aufzeigenden strukturellen Versorgungsproblematik. Das Whitepaper weist auf die wachsende Kluft zwischen Bedarf und verfügbaren Plätzen hin, die sich durch Rückmeldungen aus der Praxis andeutet und auf eine neue Entwicklung hindeutet.

Insbesondere die zunehmenden Anfragen nach geeigneten Unterbringungsplätzen und der zugleich herrschende Fachkräftemangel führen dazu, dass Einrichtungen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Die Folge: Jugendämter suchen oft unter hohem Zeitdruck nach Lösungen, die nicht immer den Bedürfnissen der betroffenen Kinder gerecht werden.

Das Whitepaper beschreibt: „Nicht ausreichend bedarfsgerechte Angebote stehen zur Verfügung, sodass junge Menschen und Familien in Überforderungssituationen allein gelassen werden – mit der Folge erhöhter Risiken für das Kindeswohl.“

Familienanaloge Wohnformen gelten als bevorzugte Settings für junge Kinder, stellen jedoch enorme persönliche und fachliche Anforderungen an das Betreuungspersonal. Dadurch sinkt die Bereitschaft, solche Angebote dauerhaft aufrechtzuerhalten oder neu zu gründen. Der strukturelle Vorteil der Schichtdienstgruppen liegt u. a. in der Entlastung durch geteilte Verantwortung und klar geregelte Dienstzeiten. Dies kann zu längeren Verweildauern, stabileren Bezügen und reduzierten Abbrüchen führen – sofern das Setting entsprechend qualifiziert und vorbereitet ist.

Vielfalt und Belegung familienanaloger Settings nach SGB VIII

Innerhalb der stationären Kinderund Jugendhilfe haben sich unter dem Dach des SGB VIII verschiedene familienanaloge Betreuungsformen etabliert, die sich sowohl in ihrer strukturellen Ausgestaltung als auch hinsichtlich der Belegung und der Vergütung der Betreuungspersonen unterscheiden. Ziel all dieser Settings ist es, jungen Menschen einen verlässlichen, beziehungsorientierten und entwicklungsfördernden Lebensort außerhalb ihrer Herkunftsfamilie zu bieten – möglichst nah an familiären Lebensformen.

Zu den bekanntesten familienanalogen Angeboten zählen Pflegefamilien gemäß § 33 SGB VIII sowie verschiedene Formen der stationären Hilfen nach § 34 SGB VIII, die unter Bezeichnungen wie Erziehungsstellen, Projektstellen oder Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften (SPLG) geführt werden.

Diese Settings unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der Qualifikation der Betreuungspersonen, des pädagogischen Konzepts, der Anzahl der aufgenommenen Kinder und Jugendlichen sowie der Form der finanziellen Anerkennung:

Diese Settings unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der Qualifikation der Betreuungspersonen, des pädagogischen Konzepts, der Anzahl der aufgenommenen Kinder und Jugendlichen sowie der Form der finanziellen Anerkennung:

  • Pflegefamilien nehmen in der Regel ein bis zwei Kinder auf. Die Betreuung erfolgt durch geeignete, aber nicht zwingend pädagogisch ausgebildete Pflegepersonen. Sie erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung im klassischen Sinne, sondern eine monatliche Aufwandsentschädigung, die den Betreuungsaufwand abbilden und Kosten für den Lebensunterhalt der aufgenommenen Kinder decken soll.
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  • Erziehungsstellen und Projektstellen werden von pädagogischen Fachkräften betrieben, häufig im eigenen Haushalt. Auch hier ist die Belegung auf maximal zwei, seltener drei junge Menschen begrenzt, was eine intensive, individualisierte Betreuung ermöglicht. Im Unterschied zur Pflegefamilie handelt es sich hierbei um ein reguläres Beschäftigungsverhältnis – die Fachkräfte erhalten ein pädagogisch begründetes Gehalt, oft im Rahmen einer freien Trägerschaft, ergänzt um eine fachliche Begleitung und Supervision.
  • Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften verbinden den familienanalogen Alltag mit einer professionellen pädagogischen Struktur. Sie nehmen typischerweise drei bis maximal fünf junge Menschen auf und werden in der Regel von einem pädagogischen Paar oder einer Familie mit fachlicher Qualifikation geführt. Auch hier basiert das Engagement auf einem arbeitsvertraglichen Rahmen mit Gehaltszahlung, das mit einer kontinuierlichen fachlichen Begleitung einhergeht.

Allen familienanalogen Settings ist gemein, dass sie eine überschaubare Gruppengröße vorsehen, um die Qualität der Beziehungsgestaltung und die Nähe zur familialen Lebensform zu sichern. Die maximale Belegung von fünf jungen Menschen bildet dabei eine verbindliche Obergrenze, um eine tragfähige und kontinuierliche Betreuung sicherzustellen.

Diese differenzierten Angebote innerhalb der familienanalogen Hilfen ermöglichen eine passgenaue Ausgestaltung der Hilfe – abgestimmt auf die individuellen Bedarfe der jungen Menschen, die Stabilität, Beziehungskontinuität und pädagogische Förderung gleichermaßen benötigen.

Dieser Beitrag konzentriert sich auf die professionellen familienanalogen Settings, also auf Angebote, die von pädagogischen Fachkräften im Rahmen eines regulären Beschäftigungsverhältnisses gestaltet werden – insbesondere Erziehungsstellen, Projektstellen und Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften (SPLG).

Pflegefamilien leisten ebenfalls einen bedeutenden Beitrag im Hilfesystem. Sie unterscheiden sich jedoch konzeptionell von den genannten Angeboten und sind daher nicht Gegenstand der vertiefenden Betrachtung dieses Artikels.

Exkurs:
Rechtliche Entwicklungen in Niedersachsen

Exkurs – Rechtliche Entwicklungen:

Vor diesem Hintergrund ist auch die Reform des § 45 SGB VIII zu betrachtendie am 10. Juni 2021 mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) in Kraft trat. Diese Gesetzesänderung brachte zahlreiche Neuerungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe mit sich. Eine besondere Veränderung betrifft auch unser Thema der Unterbringungsmöglichkeiten für unter Sechsjährige.

Die §§ 45 und 45a SGB VIII wurden im Zuge der Reform angepasst. Ziel ist es, den Betrieb von Einrichtungen, die junge Menschen über längere Zeiträume betreuen, klar zu regeln und besser zu kontrollieren. In Niedersachsen wird die entsprechende Betriebserlaubnis durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie erteilt.

Die Neuregelung verfolgt laut § 45 das Ziel, den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Schutzkonzepte wurden konkretisiert, Beteiligung und Selbstvertretung junger Menschen in Entscheidungsprozesse eingefordert, und Beschwerdeverfahren müssen transparent und passgenau gestaltet sein. Damit entsteht eine deutlich gefasste Verantwortung für Träger und Personal – mit dem Ziel, die Zuverlässigkeit greifbarer und überprüfbarer zu machen. Der Fokus liegt auf mehr Qualität und Kontrolle. Klar ist: Das Kindeswohl steht im Zentrum. Einrichtungen tragen eine hohe Verantwortung, dies nicht nur organisatorisch, sondern auch pädagogisch und rechtlich sicherzustellen, ganz gleich wie viele jungen Menschen in der Einrichtung betreut werden.

§ 45a ergänzt diese Vorgaben und legt fest, für welche Einrichtungen die Regelungen konkret gelten. An dieser Stelle zeigt sich ein entscheidender Unterschied im föderalen System: Der Umgang mit Kleinsteinrichtungen, wie z. B. selbständigen familienanalogen Betreuungsformen, variiert stark zwischen den Bundesländern. Kritisiert wird, dass die Formulierungen zu offen gehalten sind, was zu Unsicherheiten bei Trägern und zu unterschiedlichen Auslegungen durch die Landesjugendämter führt. Es wird nicht sichergestellt, dass alle Betreuungsformen einer Erlaubnispflicht unterliegen. Vielmehr bleibt es den Ländern überlassen, wie sie die Lücke zwischen Pflegeerlaubnis (§ 44 SGB VIII) und Betriebserlaubnis (§ 45 SGB VIII) schließen.

Niedersachsen hat im § 15 seines Ausführungsgesetzes hierzu Stellung bezogen. Dieses regelt die Zuständigkeit des Landesjugendamtes sowie die Einbeziehung familienanaloger Kleinsteinrichtungen in die Betriebserlaubnispflicht. Zudem erkennt es den Wert familienanaloger Kleinsteinrichtungen ausdrücklich an, betont aber gleichzeitig, dass auch hier Schutz und Beteiligung der jungen Menschen gewährleistet sein müssen. Nicht alle Bundesländer haben sich jedoch in dieser Form positioniert, was die Angebotsstrukturen sicherlich beeinflusst.

Bindung vs. Beziehung – Warum der Unterschied entscheidend ist

In der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe werden die Begriffe „Bindung” und „Beziehung” häufig synonym verwendet. Doch gerade im Kontext der Unterbringung von unter sechsjährigen jungen Menschen ist es von zentraler Bedeutung, diese Begriffe voneinander abzugrenzen, da sie unterschiedliche Ebenen von Verbindungen zwischen Kind und Betreuungsperson beschreiben, die wiederum unterschiedliche Anforderungen und Implikationen mit sich bringen.

Beziehung meint eine soziale Verbindung zwischen Menschen, die auf Austausch, Kommunikation und Interaktion basiert. Sie umfasst unterschiedliche Formen wie z.B. Freundschaft, Schulbeziehungen, o.ä. und berücksichtigt Aspekte wie Respekt, Vertrauen, Kommunikation, Werte, Ziele und vieles mehr. Beziehungen können unterschiedlich bewertet werden und verschiedene Phasen durchlaufen. Auch in einem professionellen Kontext entstehen Beziehungen, die wertvoll und tragfähig sein können.

Mit Bindung meinen wir das Band zwischen Kind und Erwachsenem, das wesentliches Merkmal für das Aufwachsen ist und bereits genetisch unser Handeln beeinflusst. Es geht um wichtige Bezugspersonen, die emotional auf ein Kind eingehen und damit unmittelbar Einfluss auf die Entwicklung nehmen. Bei diesen Bezugspersonen sucht das Kind körperliche Nähe, Schutz und Geborgenheit im Bedarfsfall. Dies ist nicht gebunden an einen Verwandtschaftsgrad. Eine andauernde positive, fürsorgliche Beziehung zu einem Erwachsenen ist enorm wichtig für das Aufwachsen. Je jünger das Kind, desto schneller gerät es in Situationen, die es allein nicht bewältigen kann. So sucht es instinktiv nach Schutz und Sicherheit bei den verfügbaren Erwachsenen. Je jünger das Kind, desto wichtiger die Reaktion des Erwachsenen.

Ein Kind kann zu mehreren Erwachsenen eine Bindung aufbauen und die Ausgestaltung kann unterschiedlich sein und wirken. Innerhalb des ersten Lebensjahres entwickelt das Kind eine innere Hierarchie zu unterschiedlichen Bezugspersonen.

Fachimpuls – Bindung im Gruppenkontext:

Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen müssen aktiv gegen bindungsgefährdende Entwicklungen wirken. Fachkräfte können – bei entsprechender Qualifikation und feinfühligem Umgang – zu wichtigen Bindungspersonen werden, auch im Gruppenkontext.

Gerade in Schichtsystemen ist diese Differenzierung essenziell. Beziehungen zu mehreren Fachkräften können gelingen, eine tragfähige Bindung hingegen erfordert viel mehr: eine durchdachte Bezugssystematik, klare Rollenverteilungen, reflektierte Haltungen und Strukturen, die Kontinuität sichern.

Die Bindungsforschung zeigt: Misslingende oder unsichere Bindungen in den ersten Lebensjahren wirken sich auf die emotionale Regulation, das Selbstwertgefühl, das Sozialverhalten und die spätere Beziehungsfähigkeit aus. Deshalb müssen Einrichtungen der stationären Jugendhilfe nicht nur „Beziehungsarbeit” leisten, sondern ein „bindungsfreundliches Milieu” schaffen, das vor allem eines bietet: Sicherheit. Vgl. Spangler, G., & Bovenschen, I. (2013). Bindung und Bindungserfahrungen: Konsequenzen für Resilienz und Vulnerabilität im kritischen familiären Kontext. Familie, Partnerschaft, Recht, 19.

Schlüsselgedanke: Beziehungen sind wichtig – Bindungen sind existenziell.

Angebote für spezifische Bedarfe

Schichtdienstgruppen können in besonderen Konstellationen von Vorteil sein, z.B.:

  • für Übergangszeiten zur Klärung von Sach- und Bedarfslagen (z. B. während laufender Gerichtsverfahren),
  • bei Konstellationen, die unter kindbezogenen Aspekten wegen eines zu hohen Erziehungs- und Betreuungsbedarfs nicht „familienfähig“ sind,

  • bei elternbezogenen Aspekten, wenn das Herkunftssystem durch starke Ablehnung oder Konkurrenzverhalten einen stabilisierenden Hilfeverlauf in einer familienähnlichen Umgebung verhindert oder

  • bei Geschwisterkonstellationen, die eine familienähnliche Integration erschweren,

  • ...

Ein Fallbeispiel:

Fallbeispiel – Stabilisierung durch Schichtdienstgruppe

Zwei Geschwister im Alter von drei und fünf Jahren erleben seit Geburt

instabile Lebensverhältnisse mit wechselnden Betreuungspersonen, Gewalt und Vernachlässigung. Ein familienähnliches System scheitert nach wenigen Wochen an der hohen Betreuungsintensität. Erst in einer gut strukturierten Schichtdienstgruppe mit multiprofessionellem Team und einer daraus resultierenden hohen Belastbarkeit der Bezugspersonen stabilisieren sich die Kinder langsam, entwickeln erste tragfähige Bindungen und profitieren von klaren Tagesstrukturen sowie gezielten therapeutischen Angeboten und können so einen Teil ihrer Familie in ihrem Alltag erhalten.

Die aktuelle Lage: Bedarf und Herausforderungen

Trotz vielfältiger Hilfsangebote gemäß SGB VIII zeigt sich ein Ungleichgewicht zwischen Bedarf und Verfügbarkeit. Herausforderungen wie gesetzliche Reformen, der Fachkräftemangel oder die Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes erschweren es, familienähnliche Wohnformen anzubieten und Schichtdienstsysteme zu schaffen.

In Einzelfällen, in denen familienähnliche Systeme misslingen, rücken Schichtdienstgruppen in den Fokus. Diese können bei verantwortungsvoller Gestaltung eine belastbare Alternative darstellen.

Zusammenfassung in Tabellenform:

Familienähnliches System - Schichtdienstgruppe

Bindung als zentraler Erfolgsfaktor

Die Bindungsforschung hebt die Bedeutung stabiler und kontinuierlicher Beziehungen für die Entwicklung junger Kinder hervor. Für unter Sechsjährige, insbesondere unter Dreijährige, sind feste und exklusive Bezugspersonen für die Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Bindungsbedürfnisse entscheidend. Eine strukturelle Diskontinuität und eine Vielzahl von Bezugspersonen erschweren einen organisierten Bindungsaufbau massiv oder verhindern ihn gar. Körperliche Nähe, Schutz und Geborgenheit im Bedarfsfall sind enorm wichtig für das Aufwachsen. Je jünger das Kind, desto schneller gerät es in Situationen, die es allein nicht bewältigen kann. Es ist dann auf feinfühlige Reaktionen der Bezugspersonen angewiesen, die das Kind coregulieren.

Ein junger Mensch kann unterschiedliche Bindungen aufbauen, etwa zu primären und sekundären Bezugspersonen. Dauer, Qualität und Verfügbarkeit sind wichtige Gelingensfaktoren, die auf das Bindungsmuster Einfluss nehmen.

Schichtdienstgruppen haben hier besonderen Anforderungen zu entsprechen. Leider ist die Datenlage zum Thema „Bindung zu nichtelterlichen Bezugspersonen” nicht sehr umfassend. Es gibt Ansätze aus dem Bereich der Tagespflege, die besagen, dass „Kinder mit gleicher Wahrscheinlichkeit sichere Bindungen zu Betreuer*innen wie zu Eltern entwickelten und dass die Sicherheit dieser Beziehungen oft übereinstimmend war (z.B. Ainslie, 1990; Goossens & von IJzendoorn, 1990)“. Andere besagen wiederum, dass Kinder seltener sichere Bedingungen zu nichtelterlichen Betreuer*innen entwickeln, z. B. Ahnert & Lamb, 2000; Ahnert, Lamb, & Seltenheim, 2000; Rottmann & Ziegenhain, 1988; Sagi et al., 1985, 1995.

Dennoch bieten Schichtdienstgruppen für bestimmte Konstellationen eine praktikable Lösung. Erfolgsentscheidend sind dabei Faktoren wie:

  • Kontinuität: St abile Bezugspersonen trotz Schichtwechsel.
     
  • Feinfühligkeit: Die Kompetenz, Bedürfnisse der Kinder zu erkennen, zu interpretieren, prompt und zuverlässig darauf zu reagieren. Die sogenannte „reperative Feinfühligkeit“ meint die Kompetenz, Störungen oder Konflikte wahrzunehmen, aufzugreifen und zu korrigieren. Durch eben diese Korrektur können junge Menschen, die sich missverstanden oder verletzt fühlen, das nötige Vertrauen und die Sicherheit in die Bezugsperson aufbauen.
     
  • Kooperation: Die Einbindung des Herkunftssystems in die Unterbringung. Professionelle Akzeptanz und konkurrenzloser Umgang mit den Eltern sind essenziell, da die Trennung von den bisherigen Bindungspersonen unabhängig von der Qualität der Bindung für ein Kleinkind ein traumatisches Verlusterleben bedeutet.

Man spricht von sicher gebundenen, unsichervermeidenden, unsicherambivalenten und desorganisierten Bindungsmustern. Je sicherer das Bindungsmuster ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für eine bessere Widerstandfähigkeit im Erwachsenenalter gegenüber negativen Einflüssen wie Stress, Lebenskrisen, Anforderungen usw. Wir sind somit besser in der Lage, kritischen Lebensereignissen zu begegnen und diese zu bewältigen. Die Bindungserfahrungen nehmen also einen erheblichen Einfluss auf unser Leben und schlussendlich auch auf unsere Gesundheit. Das Risiko beim Aufwachsen in einem Jugendhilfesystem birgt das erhöhte Risiko für das Entwickeln einer Bindungsstörung, wenn nicht achtsam gehandelt wird. Eine Bindungsstörung gem. ICD X hat einen Krankheitswert. Somit muss es das Ziel einer Kinder- und Jugendhilfemaßnahme sein, solch einer Entwicklung bewusst entgegenzuwirken.

Chancen und Risiken von Schichtdienstgruppen

Schichtdienstgruppen können als Übergangslösung oder für komplexe Verläufe wertvoll sein, etwa bei Geschwisterkonstellationen oder bei jungen Menschen, die aufgrund schwieriger Vorgeschichten nicht in familienähnliche Systeme integriert werden können.

Chancen:

  • Strukturelle Flexibilität ermöglicht gezielte medizinische, therapeutische oder pädagogische Betreuung.
  • Eine Anpassung an besondere Bedarfe wie hohe Betreuungsintensität oder Geschwitergruppen ist gewährleistet.
  • Die Anwesenheit multiprofessioneller Teams garantiert eine breitere Expertise sowie eine umfassendere Betreuung.

Risiken:

  • Diskontinuität der Betreuung kann zu Bindungsstörungen führen.
  • Häufige Wechsel der Bezugspersonen können emotional belastende Erfahrungen für die Kinder befördern.

Handlungsempfehlungen für die Praxis

Um den besonderen Bedürfnissen dieser Altersgruppe gerecht zu werden, sind folgende Rahmenbedingungen notwendig:

1. Passgenaues Aufnahmemanagement: Sorgfältige Bedarfsanalyse und Perspektivklärung vor der Aufnahme.

2. Qualifizierte Fachkräfte: Kenntnisse über Bindungstheorien und frühkindliche Entwicklung sind unerlässlich.

3. Strukturelle Planung: Dienstpläne sollten Kontinuität und Verfügbarkeit von Bezugspersonen gewährleisten.

4. Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Einbindung von Expert*innen aus Medizin, Therapie und Sozialarbeit.

5. Rücksicht auf das Herkunftssystem: Zusammenarbeit mit Eltern, Sorgerechtsinhaber*innen und/ oder Vormünder*innen zur Schaffung langfristiger Perspektiven.

6. Supervision, Fachberatung undFallbesprechung: Regelmäßige Reflexionsangebote für Fachkräfte zur Qualitätssicherung.

Elternarbeit als integraler Bestandteil des Hilfeprozesses

Ein weiterer zentraler Baustein eines tragfähigen Leistungsangebots ist die aktive und reflektierte Einbindung der Eltern bzw. des Herkunftssystems. Gerade bei Kindern im Vorschulalter stellt die Trennung von den primären Bezugspersonen einen tiefgreifenden Einschnitt dar – unabhängig von der Qualität der bisherigen Beziehung. Bindung an die Herkunft besteht auch dann, wenn Vernachlässigung oder Misshandlung vorliegt. Professionelles Handeln erfordert daher einen konkurrenzlosen, akzeptierenden und transparenten Umgang mit den Eltern.

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) unterstreicht mit § 37 SGB VIII ausdrücklich die Pflicht zur Beratung und Unterstützung der Eltern und fördert ihre Einbindung in den Hilfeprozess. Auch weitere Paragraphen wie §§ 1, 5, 9 und 36 betonen das Wunsch- und Wahlrecht, die Mitwirkung und die Bedeutung der Familie als zentralem Bezugspunkt im Leben des jungen Menschen.

Das Whitepaper weist darauf hin, dass Elternarbeit mehr ist als Besuchskontakte: Sie umfasst auch die Biographiearbeit, das Bewahren und Zugänglichmachen kindlicher Erfahrungen sowie das Ermöglichen einer neuen Sicht auf die Herkunft. Ziel ist es, dem Kind Kontinuität zu ermöglichen – nicht nur im Alltag, sondern auch in der eigenen Lebensgeschichte.

Zentrale Fragen zur Ausgestaltung der Elternarbeit lauten daher:

1. Wie können Eltern als Ressource gesehen und eingebunden werden?

2. Welche Formate der Zusammenarbeit sind tragfähig und respektvoll?

3. Wie kann der Kontakt sicher und entwicklungsfördernd gestaltet werden?

4. Welche Rolle spielt die Haltung des Teams gegenüber dem Herkunftssystem?

Ein belastbares Hilfeangebot für unter 6-Jährige braucht tragfähige Brücken zwischen Kind, Einrichtung und Familie. Nur so kann ein System entstehen, das sowohl Schutz als auch Verbindung ermöglicht.

Zusammenfassung als Checkliste:

Zusammenfassung Checkliste

Gestaltung eines tragfähigen Leistungsangebots für unter 6-Jährige

Ein zentrales Ergebnis des Whitepapers ist: Gute Hilfe beginnt mit einem tragfähigen Konzept. Die Gestaltung eines Leistungsangebots für die Unterbringung von Kindern unter sechs Jahren in Schichtdienstgruppen erfordert deshalb besondere Sorgfalt, Expertise und Struktur. Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, das den entwicklungspsychologischen Anforderungen dieser Altersgruppe gerecht wird und gleichzeitig den rechtlichen sowie organisatorischen Rahmenbedingungen entspricht.

Das Whitepaper orientiert sich hierbei am niedersächsischen Rahmenvertrag und gibt konkrete Hinweise zur Ausarbeitung eines Leistungsangebots. Daraus lassen sich folgende Gestaltungsprinzipien ableiten:

Tabelle Gestaltungsprinzip

Darüber hinaus betont das Whitepaper die Bedeutung einer frühzeitigen Bindungsgestaltung – insbesondere durch spezifische Maßnahmen wie:

1. Nutzung von Übergangsobjekten

2. feste Rituale und Tagesstruktur

3. kleinschrittige Eingewöhnung

4. gezielte Förderung emotionaler, motorischer und sozialer Entwicklung

Ein gutes Leistungsangebot ist also mehr als ein Verwaltungsdokument – es ist die gelebte Haltung einer Einrichtung gegenüber hoch vulnerablen jungen Menschen. Das Whitepaper liefert dafür nicht nur Orientierung, sondern auch praxisnahe Bausteine, die helfen, ein belastbares und entwicklungsförderndes Setting zu gestalten.

Fazit

Die Unterbringung von jungen Menschen unter sechs Jahren in der stationären Jugendhilfe erfordert eine sensible und durchdachte Herangehensweise. Schichtdienstgruppen bieten Chancen, können jedoch nur bei entsprechender Gestaltung und hoher Qualität der Betreuung eine Alternative darstellen.

Das Whitepaper liefert Impulse, die Fachkräfte bei der Gestaltung von Angeboten unterstützen. Es zeigt auf, wie junge Menschen trotz widriger Umstände einen sicheren Start ins Leben erhalten können.

„Jedes Kind verdient die Chance auf eine sichere und stabile Kindheit. Mit einer reflektierten Gestaltung unserer Angebote können wir die Grundlage für ein besseres Morgen schaffen.“

Quellenverzeichnis Fachliteratur

1. Ahnert, L., Pinquart, M., & Lamb, M. E. (2006). Security of children's relationship with nonparental care providers: A metaanalysis. Child Development, 77(3), 664– 679.

2. Ainslie, R. C. (1990). The Psychology of Twinship. University of Nebraska Press.

3. Ainsworth, M. D. S. (1978). The Strange Situation. In M. D. S. Ainsworth, M. C. Blehar, E. Waters & S. Wall (Eds.), Patterns of Attachment: A Psychological Study of the Strange Situation (pp. 1–24). Lawrence Erlbaum Associates.

4. Bovenschen, I., & Spangler, G. (2013). Wer kann Bindungsfigur eines Kindes werden? Bindungsbeziehungen in verschiedenen Kontexten. Familie, Partnerschaft, Recht, 19, 187–191.

5. Bovenschen, I., & Spangler, G. (2014). Bindungstheoretische Aspekte von Fremdplatzierung. Praxis der Rechtspsychologie, 24(2), 374–406.

6. Bovenschen, I., Spangler, G., Nowacki, K., & Roland, I. (2009). Bindung und psychosoziale Anpassung bei Pflegekindern. Forschungsbericht. Universität ErlangenNürnberg & Fachhochschule Dortmund.

7. Bowlby, J. (1988). A Secure Base: ParentChild Attachment and Healthy Human Development. Basic Books.

8. Diouani-Streek, M. (2015). Hochgefährdete und bereits beeinträchtigte Kinder wirksam schützen. Frühe Kindheit, 05/15, 7–13.

9. Forslund, T., Granqvist, P., van IJzendoorn, M. H., Sagi-Schwartz, A., et al. (2021). Attachment goes to court: Child protection and custody issues. Attachment & Human Development, 24(1), 1–52.

10. Goossens, F. A., & van IJzendoorn, M. H. (1990). Quality of infants’ attachments to professional caregivers: Relation to infantparent attachment and day-care characteristics. Child Development, 61(3), 832–837. https://doi.org/10.2307/1130967

11. Mögel, M. (2015). Gestaltung der Besuchskontakte von Pflegekindern: Zwischen Kontinuitätswahrung und Re-Traumatisierung. Frühe Kindheit, 02/15, 42–47.

12. National Institute of Child Health and Human Development (NICHD). (1991). Study of Early Child Care and Youth Development (SECCYD).

13. Spangler, G., & Bovenschen, I. (2013). Bindung und Bindungserfahrungen: Konsequenzen für Resilienz und Vulnerabilität im kritischen familiären Kontext. Familie, Partner-schaft, Recht, 19, 203–207.

14. Stovall-McClough, K. C., & Dozier, M. (2004). Forming attachments in foster care: Infant attachment behaviors during the first 2 months of placement. Development and Psychopathology, 16(2), 253– 271.

Positionspapiere und amtliche Quellen

1. Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ). (2023). Junge Kinder in der stationären Erziehungshilfe – aktuelle Herausforderungen und Handlungsbedarfe für die Kinder- und Jugendhilfe.

2. Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ). (2023). Steuerungsverantwortung wahrnehmen: Ressourcen bereitstellen und Infrastruktur ausbauen.

3. Fachgruppe Inobhutnahme der IGfH. (2022). Positionspapier der Fachgruppe Inobhutnahme der IGfH vom 22.01.2022.

4. Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH). (2023). Mangel an Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe wirkt sich dramatisch aus!

5. Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. (2021). Orientierungshilfe zur Betreuung von Klein(st)kindern in stationären Leistungsangeboten in Niedersachsen.

6. tatistisches Bundesamt (Destatis). (2023). Schutzmaßnahmen nach §§ 42, 42a SGB VIII für Kinder und Jugendliche 2023 nach Altersgruppen, Geschlecht und Migrationshintergrund sowie rechtlichen Voraussetzungen der Inobhutnahme.

7. Statistisches Bundesamt (Destatis). (2024, 6. September). Zahl der Kinderwohlgefährdungen im Jahr 2023 auf neuem Höchststand (Pressemitteilung Nr. 338).

8. Statistisches Bundesamt (Destatis). (2024, 19. November). Seit 2017 erstmals wieder mehr junge Menschen in Heimen und Pflegefamilien (Pressemitteilung Nr. 435).

 

Erfahrungsbericht aus der Arbeit mit U6-Kleinkindgruppen in der Einrichtung Jugendhof Obermeyer

Farina Riemann und Sebastian Hinrichs

Einleitung

Der Jugendhof Obermeyer (JHO) ist seit 1992 ein Familienunternehmen im Feld der privaten Träger der Jugendhilfe und liegt im südlichen Niedersachen im Landkreis Osnabrück.

Der Wert Familie prägt die Ausrichtung der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen. Das Familiensystem in die Arbeit einzubeziehen und mit diesem zu kooperieren, wird als selbstverständlich angesehen. Übergeordnetes Ziel der Arbeit ist es, das Herkunftssystem zu stabilisieren und einen dauerhaften Verbleib in der Herkunftsfamilie anzustreben. Wo dieses Ziel nicht umsetzbar ist, geht es darum, Kinder und Jugendliche zu einem selbstbestimmten und selbstverantwortlichen Leben zu befähigen.

Der JHO hat ein breites Spektrum an vollstationären und teilstationären Angeboten, die individuell auf Familiensysteme abgestimmt werden können. Zu den Wohngruppen gehören unter anderem zwei vollstationäre Wohngruppen im U6-Bereich; die erste davon eröffnete der JHO im Jahr 2018, die zweite 2024.

Der JHO hat ein breites Spektrum an vollstationären und teilstationären Angeboten, die individuell auf Familiensysteme abgestimmt werden können. Zu den Wohngruppen gehören unter anderem zwei vollstationäre Wohngruppen im U6-Bereich; die erste davon eröffnete der JHO im Jahr 2018, die zweite 2024.

Eine Zielgruppe des U6-Bereichs sind z.B. Geschwisterkonstellationen, bei denen eine gemeinsame Unterbringung hohe Priorität hat. Eine weitere Zielgruppe sind darüber hinaus Kinder mit Auffälligkeiten und Defiziten im kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich oder Kinder, die aufgrund einer besonderen Problematik im Sozialgefüge nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können bzw. bei denen die Eltern in ihrer Erziehungsrolle mittelfristig oder länger ausfallen. Auch Kinder aus einer in vielfacher Weise be- und überlasteten familiären Situation und Struktur, die eine Entstehung von Auffälligkeiten begünstigen bzw. die Entwicklung des Kindes beeinträchtigen, werden in diesem Bereich betreut.

Das Anliegen dieses Aufsatzes ist es, die selbst erlebte Arbeit in der stationären Jugendhilfe mit Kleinkindern darzustellen, den Alltag aufzugreifen und Potentiale aufzuzeigen sowie Grenzen zu beleuchten.

Versorgungslage

Der JHO beobachtet seit Jahren einen deutlich wachsenden Bedarf an Unterbringungsplätzen und Maßnahmen für Kinder unter sechs Jahren. Ein möglicher Grund für die vermehrten Anfragen ist die wahrscheinliche Auslastung oder das Fehlen anderer geeigneter Unterbringungsformen wie Pflegefamilien, Bereitschaftspflege, Erziehungsstellen und Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften.

Der JHO sieht sein Angebot zur stationären Unterbringung unter Sechsjähriger im Schichtdienst nicht als Konkurrenz oder pädagogischen Gegenentwurf, sondern als sinnvolle Ergänzung zu den genannten Hilfesystemen – speziell für Kinder mit einem höheren Unterstützungsbedarf. Der Begriff des Unterstützungsbedarfs braucht dabei eine Differenzierung (Bedarfsdifferenzierung – die metaphorische Linie).

Die Zielgruppe für die Kleinkinder in den vollstationären U6-Gruppen lässt sich bildlich auf einer Linie einordnen. Linkes Ende: Kinder ohne Bedarf an fremdfamiliärer Hilfe. Rechtes Ende: Kinder mit sehr hohem, extremen Unterstützungsbedarf. Die Zielgruppe des JHO befindet sich etwa zwei Drittel auf dem Weg vom linken zum rechten Ende – Kinder mit hohem, aber nicht extremen Bedarf.

Klientel Bedarf

Dem JHO ist klar, dass nicht alle unter Sechsjährigen für stationäre Gruppen geeignet sind, dass es unter Sechsjährige gibt, deren Bedarfslage völlig gegen eine Unterbringung im vollstationären U6-Bereich spricht, dass manche U6-Kinder zu hohe und/oder zu spezifische Bedarfe haben, um im stationären Setting angemessen betreut werden zu können, aber eben auch, dass es eine kleine Gruppe von U6-Kindern gibt, die sehr wohl ganzheitlich entwicklungsfördernd im Rahmen einer vollstationären Maßnahme untergebracht werden kann. Nach Einschätzung des JHO ist die Anzahl der Kinder, die zu dieser kleinen Gruppe gezählt werden können, immer noch so groß, dass landesund bundesweit viele vollstationäre U6-Gruppen schlichtweg fehlen.

 

Aufnahmeprozess

Seit 2018 betreibt der JHO vollstationäre Wohngruppen für Kinder unter sechs Jahren. Ziel ist es, passgenaue Aufnahmen zu ermöglichen und Fehlplatzierungen zu vermeiden – „Kinder sind keine Versuchskaninchen.“ Jede Aufnahme ist einzigartig, dennoch gibt es klare Abläufe, Fragestellungen und Kriterien, um zu prüfen, ob die stationäre Unterbringung im U6-Bereich geeignet ist.

Die U6-Gruppen des JHO verfügen über folgende Parameter: je Gruppe 6 Plätze, Altersbereich primär zwischen 3–5 Jahre, in Ausnahmefällen Aufnahme ab ca. 1–1,5 Jahren (z. B. zur Vermeidung von Geschwistertrennung), Altersgrenze ca. 7 Jahre, Personal: 9 VK für 6 Plätze.

Die Zielgruppe unter Berücksichtigung der oben genannten metaphorischen Linie sind Geschwisterkinder mit hohem Bedarf an gemeinsamer Unterbringung, Kinder mit Entwicklungsverzögerungen oder auffälligem Sozialverhalten, Kinder aus stark belasteten Familienverhältnissen (z. B. psychische Erkrankungen, Suchtproblematik, Vernachlässigung) und Kinder, bei denen Pflegefamilien aus fachlicher Sicht nicht geeignet sind. Häufige Merkmale der aufgenommenen Kinder sind Sprach-, Grob- oder Feinmotorikverzögerungen, auffälliges Sozial- oder Essverhalten, Probleme in der Lebenspraxis und Selbstständigkeit, Bindungsstörungen oder belastete Bindungserfahrungen, Wahrnehmungsstörungen, Kinder mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII) und ADS/ ADHS, Verdacht auf Autismus-Spektrum oder Fetales Alkoholsyndrom (FAS).

Neben den vollstationären U6-Gruppen bietet der JHO auch Bereitschaftspflegefamilien, die eng durch pädagogische Fachkräfte begleitet werden. Diese Fachkräfte sind meist sowohl in der Bereitschaftspflege als auch im stationären U6-Bereich tätig und sorgen so für einen fließenden Übergang und eine umfassende Einschätzung.

Die Zeit in der Bereitschaftspflege wird genutzt, um Beobachtungen zum Kind zu sammeln, familiäre Hintergründe zu recherchieren, Entwicklungsbedarfe und gesundheitliche Aspekte zu klären und frühzeitig therapeutische Maßnahmen anzustoßen. Wichtig in der pädagogischen Zielsetzung ist keine Ersatzelternschaft, sondern die Einbindung der Herkunftseltern – auch im stationären Rahmen. Das Ziel ist eine kooperative, ressourcenorientierte Zusammenarbeit mit der Familie.

Bevor es zur Aufnahme in eine U6Gruppe kommt, finden Besuche in der Bereitschaftspflegefamilie durch Gruppen- und Bereichsleitungen statt und es werden mehrere vorbereitende Kontakte des Kindes mit der potenziellen U6-Gruppe durchgeführt, um eine Beobachtung der Dynamik zwischen Kind, Gruppe und Fachkräften zu ermöglichen und erste Erkenntnisse daraus abzuleiten. Ziel ist hierbei eine verantwortungsvolle Entscheidung, ob die vollstationäre Unterbringung im U6-Bereich im Einzelfall sinnvoll und tragfähig ist.

Team- und Fallbesprechungen

Die Ausrichtung der pädagogischen Arbeit auf dem JHO orientiert sich an einem ganzheitlichen Ansatz. Das bedeutet, dass sowohl das Kind mit seinen individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen als auch die jeweilige Herkunftsfamilie mit ihrem sozialen Umfeld wesentliche Bestandteile unserer Arbeit sind. Ausgehend von einer systemischen Betrachtungsweise des Herkunftssystems, aus dem ein Kind in die Wohngruppe kommt, werden besondere Förder- und Interventionsmöglichkeiten erarbeitet.

Die Mitarbeitenden der U6-Gruppen treffen sich einmal wöchentlich mit der Bereichsleitung zum Austausch über das aktuelle Gruppengeschehen, Beobachtungen im Alltag und zur Optimierung von Gruppenabläufen und allgemeinen organisatorischen Belangen. Dies dient dazu, die Zusammenarbeit im Team zu verbessern und die bestmögliche Unterstützung für die Kinder und Familien sicherzustellen, Informationen auszutauschen und gemeinsam den aktuellen Stand der Betreuung zu besprechen.

Daneben finden im 14-tägigen Rhythmus Fallbesprechungen von jeweils 1,5 Stunden statt. Ein*e ausgebildete*r systemische*r Fallberater*in der Einrichtung moderiert diesen Prozess. An Fallberatungen nehmen neben Team- und Bereichsleitung ebenfalls die Elternberatung und weitere Kolleg*innen, die das betreffende Kind im Alltag auf dem JHO fördern, teil; dies sind u.a. Mitarbeitende aus dem Heilpädagogischen Setting oder dem tiergestützt-pädagogischen Setting.

Ziel der Beratungen ist es, die Reflexion der eigenen Arbeit zu fördern und einen fachlichen Austausch und eine Koordination zwischen den Fachkräften zu schaffen. Herausforderungen können so frühzeitig erkannt und gemeinsam bewältigt werden, wodurch letztlich die Qualität der Betreuung gesichert und verbessert wird.

Im U6-Bereich kommen der Teamund Fallbesprechung besondere Bedeutungen zu. Kinder in dieser Altersgruppe entwickeln sich körperlich, kognitiv und sprachlich (sehr) schnell, wodurch sich Gruppendynamiken und pädagogische Anforderungen häufiger verändern als im Ü6-Bereich. Das verlangt von den Teams eine regelmäßige Reflexion der Tagesstruktur, Abläufe, Regeln und pädagogischen Haltungen – idealerweise mit einem ganzheitlichen Blick auf die Entwicklung jedes einzelnen Kindes.

Ein zentrales und wiederkehrendes Thema in Team- und Fallbesprechungen ist die Unterscheidung zwischen Bindung und Beziehung: Während im Ü6-Bereich Beziehung – verstanden als verlässliche soziale Interaktion mit einem Schwerpunkt auf erarbeitetem gegenseitigen Vertrauen – im Fokus steht, überwiegt insbesondere bei Kindern von 0 bis 3 Jahren die Bedeutung sicherer Bindungen. Pädagogische Fachkräfte tragen hier besondere Verantwortung, den Kindern auch im Schichtdienst (Gefühle von) Geborgenheit und Sicherheit zu vermitteln bzw. unaufgefordert anzubieten/ zu ermöglichen. Dies erfordert Sensibilität, die Fähigkeit zur Bedürfnisantizipation und regelmäßigen Austausch im Team sowie ggf. mit externen Fachleuten wie Therapeut*innen oder Ärzt*innen.

Team- und Fallbesprechungen dienen darüber hinaus regelmäßig dazu, aktuelle Erkenntnisse aus Forschung, Theorie und Praxis in die pädagogische Arbeit einfließen zu lassen. Fortgebildete Mitarbeitende fungieren dabei als Wissensmultiplikatoren innerhalb der Einrichtung. Insbesondere im U6-Bereich wird so sichergestellt, dass Teams stets auf dem erkenntnisneuesten Stand arbeiten. Zusätzlich werden gruppendynamische Entwicklungen reflektiert – sowohl bezogen auf die Kinder untereinander als auch auf die Beziehungen und Bindungen (!) zwischen Kindern und Mitarbeitenden.

Dienststruktur

In der U6-Kleinkindwohngruppe wird Wert auf eine stabile und verlässliche Betreuung gelegt, um den Kindern ein sicheres und vertrauensvolles Umfeld zu bieten. Innerhalb des Tages gibt es nur wenige Wechsel im Betreuungsdienst, was den Kindern Orientierung und Sicherheit vermittelt.

Bereits am Morgen ist deutlich ersichtlich, wer tagsüber im Dienst ist. Dies gibt den Kindern Sicherheit. In der Regel sind drei bis vier Kolleginnen und Kollegen anwesend. Es gibt klare Bezugspersonen und Ansprechpartner*innen für die Kinder, die beispielsweise auch Arzttermine begleiten, sofern dies möglich ist

Ein wichtiger Bestandteil der Betreuung ist die intensive 1:1-Zeit mit den Kindern. Die Fachkräfte nehmen sich bewusst Zeit, um auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Kinder einzugehen und sind die ersten Ansprechpartner*innen im Alltag.

Einmal pro Woche findet eine Gruppenrunde statt, die bereits im Kleinkindalter eingeführt wird. Dabei werden die Wünsche der Kinder berücksichtigt, beispielsweise bei der Essensauswahl oder bei Freizeitausflügen.

Die Kinder haben im Alltag die Möglichkeit, selbst zu äußern, welche*r der anwesenden Kolleg*innen sie wickeln oder baden soll, um ihre Selbstbestimmung zu fördern.

Am Abend, bis zur Bettgehzeit, begleiten in der Regel drei Fachkräfte die Kinder eng, um ihnen einen ruhigen Übergang in die Nachtruhe zu ermöglichen. Dabei nehmen sie sich Zeit für Einschlafrituale wie Lieder, Vorlesen und das gemeinsame ZurRuhe-Kommen, um den Kindern Geborgenheit und Sicherheit zu vermitteln.

An den Wochenenden ist Zeit für Ausflüge oder auch Besuchskontakte mit den Eltern, die je nach Hilfeplanung individuell gestaltet werden.

Insgesamt ist die Woche der Kleinkindwohngruppen durch wiederkehrende Strukturen und Routinen geprägt.

Kinderalltag

Der Alltag der Kinder wird individuell auf ihre jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt. Im Vormittagsbereich werden die Kinder in der Regel in den Kindergärten und Krippen der Gemeinde betreut. Der Nachtdienst übernimmt die Versorgung im Morgenbereich und wird dabei von einer Hauswirtschaftskraft unterstützt, die das Frühstück der Kinder vorbereitet und bei den morgendlichen Routinen hilft.

Nach dem gemeinsamen Mittagessen folgt eine Mittagspause, die etwa 30 Minuten dauert. Während dieser Zeit können die Kinder sich ausruhen, selbstständig beschäftigen, einen Mittagsschlaf machen oder anders zur Ruhe kommen. Im Anschluss haben die Kinder die Möglichkeit in der Gruppe zu spielen. Sie können Vorschläge für Aktivitäten einbringen oder Angebote der Freizeitgestaltung wahrnehmen, wobei dies, je nach Entwicklungsstand des Kindes, individuell geregelt wird.

Darüber hinaus nehmen die Kinder häufig an therapeutischen Angeboten außerhalb der Wohngruppe wie Logopädie oder Ergotherapie teil, um ihre Entwicklung gezielt zu fördern.

Arzttermine gehören ebenfalls zum Alltagsgeschäft. Zudem gehören Gruppeneinkäufe, Hobbys wie Kinderturnen, Verabredungen sowie interne Angebote wie die Einzelsettings der tiergestützten Pädagogik und Heilpädagogik oder gruppenübergreifende Angebote wie Schwimmschule oder Fußball zu ihrem Alltag.

Das Abendessen (ca. 17.30 Uhr) markiert den Beginn der Abendroutine. Im Abendbereich spielen die Kinder in kleinen Gruppen, um zur Ruhe zu kommen und sich auf die Nachtruhe vorzubereiten. Anschließend werden die Kinder in Einzelzeit betreut, um sie behutsam ins Bett zu begleiten. Dabei nehmen sich die Fachkräfte Zeit für Einschlafrituale wie Lieder, Vorlesen oder das gemeinsame ZurRuhe-Kommen, um den Kindern Geborgenheit und Sicherheit zu vermitteln.

Die pädagogischen Fachkräfte haben neben den Alltagsroutinen Ziele für jedes einzelne Kind, an denen spielerisch oder durch gezielte Aufgaben gearbeitet wird. Dabei handelt es sich zum Beispiel darum, neue Verhaltensweisen zu erlernen oder andere zu verringern, soziale Fertigkeiten anzueignen oder die soziale Wahrnehmung einzuüben.

Zudem gilt es, das Selbstwertgefühl der Kinder zu stärken und Schwächen oder Ängste zu überwinden wie auch die individuellen Ressourcen zu fördern. Die Kinder werden befähigt, mit Emotionen, Gefühlen und Impulsen umzugehen und eigene Bedürfnisse und Interessen wahrzunehmen.

Die Förder- und Interventionsmöglichkeiten werden dabei eng durch die Fachkräfte begleitet und in den Fallbesprechungen immer wieder reflektiert.

Elternarbeit

Der systemische Ansatz und der Wert „Familie“, der das Leitmotiv des Jugendhofes Obermeyers ist, führt dazu, dass die Arbeit mit dem Herkunftssystem ein großer Bestandteil der alltäglichen Arbeit ist.

Alle Eltern haben auf dem Jugendhof Obermeyer eine feste Ansprechpartner*in, die als systemische Familienberater*in ausgebildet ist. Treffen finden je nach Bedarf mindestens alle 14 Tage statt und werden gemeinsam mit der Bezugsbetreuung geführt. So ist ein direkter Transfer von Beratung in Familie bzw. Gruppe gewährleistet. Darüber hinaus wird im Alltag zusätzlich Familienarbeit in Form von Telefonaten, Gesprächen mit den Eltern oder Gesprächen mit den Kindern geleistet. Ziel ist es, ein Vertrauensverhältnis zur Herkunftsfamilie aufzubauen bzw. aufrechtzuerhalten.

Dafür ist es wichtig die Eltern in ihrer Rolle wertzuschätzen und Verständnis für ihre Lebenssituation aufzubringen. In Anbetracht der besonderen Bedürfnisse von Kleinkindern nach Stabilität, Nähe und Kontinuität der Bezugspersonen für die Entwicklung eines sicheren Bindungsverhaltens ist die Familienarbeit in der Kleinkinder-Wohngruppe von großer Bedeutung. Der Aufbau einer sicheren Bindung von den Kindern zu ihren Eltern/ihrer Herkunftsfamilie ist zentral für eine langfristig stabile Beziehung und wird daher entsprechend gefördert.

Nach Möglichkeit werden die Eltern in den Alltag der Kinder miteinbezogen und bekommen in enger Absprache mit der Bezugsbetreuung und der zuständigen Familienberatung Erziehungsverantwortung zurückübertragen (z.B. Begleitung von Arztbesuchen).

Ziel ist es, Ressourcen bei den Eltern zu aktivieren und sie in ihrer Eigenverantwortung zu stärken, um so eine Rückbindung des Kindes in die Familie zu erreichen sowie das Beziehungsgeflecht innerhalb des Systems dauerhaft zu stärken. Alle Aktivitäten in Bezug auf die Familie werden daraufhin geprüft, ob sie einer Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern förderlich sind. In Kooperation mit der Herkunftsfamilie hilft der systemische Ansatz, familiäre Themen zu benennen, konstruktiv und lösungsorientiert zu arbeiten und brachliegende Ressourcen der Familie zu aktivieren.

Bei Verlust von Elternteilen oder anderen engeren Bezugspersonen durch Trennung, Scheidung, Tod oder körperlicher Nichtpräsenz (Abstinenz) wird zudem altersentsprechende Trauerarbeit geleistet.

Herausforderungen

Seit über sieben Jahren betreibt der Jugendhof Obermeyer Wohngruppen im U6-Bereich. Die Arbeit mit Kleinkindern in der stationären Jugendhilfe zeigt, dass eine ganzheitliche Entwicklungsförderung in einer Wohngruppe auch in diesem Alter möglich ist. Die Kinder können sich emotional und sozial auf die Maßnahme einlassen und daraus Nutzen ziehen. Dies gilt ebenso für das Herkunftssystem der Kinder.

Dennoch wurden in diesem Zeitraum auch Grenzen erkannt, die anschließend reflektiert und daraus Lehren gezogen wurden. Zu diesen Herausforderungen zählen unter anderem die kurzfristigen Aufnahmen im Rahmen von Inobhutnahmen aufgrund akuter Notlagen der Jugendämter. Dabei besteht das Risiko, Kinder aufzunehmen, die aufgrund der genannten Aspekte nicht optimal in das Unterstützungsangebot einer vollstationären Jugendhilfemaßnahme passen. Anhaltende Spannungen, die sich auch nach mehreren Wochen der Eingewöhnung nicht legen, verdeutlichen den pädagogischen Fachkräften, dass eine solche Situation für die kindliche Entwicklung nicht förderlich ist. Zwar bedeutet dies unter Umständen, dass erneut nach einer geeigneten Lösung für das Kind gesucht werden muss, jedoch kann auf Basis der fachlichen Einschätzung eine langfristige und passende Lösung entwickelt werden.

Weiterhin entstehen zwischen den Kindern in den Wohngruppen geschwisterähnliche Beziehungen und enge Bindungen, die durch interne Wechsel in sogenannte „weiterführende“ Wohngruppen gestört werden können. Zwar besteht die Möglichkeit, dass die Kinder sich weiterhin gegenseitig besuchen, jedoch ist ein gemeinsames Leben in einem Haushalt dann nicht mehr möglich. Durch intensive Reflexion und das Zulassen dieser emotionalen Bindungen wird versucht, den Kindern den Umgang mit solchen Gefühlen zu erleichtern.

Dazu zählt auch der Beziehungsabbruch bei Kolleginnen und Kollegen, die ihren Dienst wechseln, innerhalb der Gruppe versetzt werden oder bei Eltern, die längerfristig in Elternzeit gehen. Diese Veränderungen müssen ebenfalls offen mit den Kindern besprochen werden. Ein Beziehungsabbruch kann jedoch nicht vollständig verhindert werden.

Fallbeispiel August 2024 August 2024

Fazit

Das Konzept der U6-Wohngruppen am Jugendhof Obermeyer zeigt, dass eine ganzheitliche, entwicklungsfördernde Betreuung für Kleinkinder in der stationären Jugendhilfe möglich und sinnvoll ist. Durch die enge Einbindung des Herkunftssystems, die systemische Arbeit mit Familien und die individuelle Förderung der Kinder wird eine stabile Basis geschaffen, die die Entwicklung der Kinder nicht gefährdet, sondern vielmehr unterstützt.

Trotz der Herausforderungen wie kurzfristige Aufnahmen oder emotionale Bindungen, die durch Wechsel oder Trennung entstehen, beweist die Arbeit, dass mit Reflexion, Fachkompetenz und Empathie positive Entwicklungsmöglichkeiten für die Kinder geschaffen werden können. Die Erfahrung zeigt, dass eine sorgfältige Auswahl der Kinder, klare Abläufe und eine stabile Bezugspersonenstruktur essenziell sind, um den Kindern Sicherheit und Geborgenheit zu bieten.

Die „bunte“ Gruppe aus Kindern mit verschiedenen Persönlichkeiten bereichert sich gegenseitig, kann voneinander lernen und macht sie für das spätere gesellschaftliche Leben stark.

Schwere Themen, die die Kinder teilweise mit sich bringen, können von mehreren Fachkräften getragen und aufgeteilt werden.

Insgesamt lässt sich sagen, dass U6Wohngruppen eine wertvolle Ergänzung im Spektrum der Jugendhilfe sind, die, wenn sie fachlich fundiert und mit viel Einfühlungsvermögen umgesetzt werden, die Entwicklung der Kinder fördert und ihnen eine Chance auf ein selbstbestimmtes Leben bietet.

Stichpunkte

 

Verloren vor dem ersten Wort: Das systematische Versagen beim Schutz unserer jüngsten Kinder

Jakob Winterstein

Noch bevor sie ein Wort sprechen, müssen sie sich verteidigen. Nicht mit Sprache, sondern mit Schreien. Nicht mit Gesten, sondern mit Tränen. Ihre Not ist nicht symbolisch, sie ist konkret. Ihr Leiden hat kein Sprachrohr, keinen Pressesprecher, keine Lobby. Es ist still. Und es ist überall. In diesem Moment, irgendwo in diesem Land, liegt ein Kind in seinem Bett und friert. Ein anderes weint, weil es wieder keinen Blick, keine Umarmung, kein Verständnis bekommt. Ein drittes schweigt bereits. Es hat gelernt, dass laut sein nichts ändert. Noch bevor sie ein Wort sprechen, müssen sie überleben.

Kevin: Im Oktober 2006 finden Bremer Polizisten den zweijährigen Jungen tot im Kühlschrank seines Ziehvaters. Der kleine Körper ist übersät mit Spuren schwerster Misshandlungen. Dabei stand Kevin offiziell unter der Obhut des Jugendamtes – und hätte sicher sein sollen.

Lea-Sophie: Im November 2007 wird die fünfjährige Lea-Sophie aus Schwerin ins Krankenhaus gebracht, viel zu spät. Das Mädchen ist nach monatelangem Martyrium verhungert und verdurstet. Ihre Eltern ließen sie wochenlang leiden, bis sie am Ende nur noch 7,4 Kilogramm wog. Nachbarn hatten das Jugendamt gewarnt, doch Mitarbeiter sahen das völlig abgemagerte Kind in den zwei Wochen vor seinem Tod nicht einmal mehr persönlich. Das Amt ging davon aus: „von außen keine Auffälligkeiten” – während Lea-Sophie zuhause qualvoll starb.

Jakob Winterstein (Foto: Werbeagentur SPITZBUB)

Yagmur: Kurz vor Weihnachten 2013 verblutet die dreijährige Yagmur aus Hamburg an inneren Verletzungen, zu Tode geprügelt durch massive Gewalt. Dabei galt sie längst als hochgradig gefährdet: Schon ein Jahr zuvor hatte ein Rechtsmediziner zahlreiche Verletzungen festgestellt und Alarm geschlagen. Trotzdem durfte Yagmur wenige Monate später zurück zu ihren Eltern – obwohl die Ermittlungen wegen Misshandlung noch liefen. Das Ergebnis dieser Fehleinschätzung war ihr Tod am 18. Dezember 2013.

Kevin, Lea-Sophie, Yagmur – drei Kinderleben, die beendet wurden. Drei Schicksale, die bundesweit keine Einzelfälle sind. Während wir Dienstbesprechungen führen, Akten wälzen und um Zuständigkeiten ringen, vergehen kostbare Stunden. Jeden zweiten Tag stirbt in Deutschland ein Kind durch Gewalt oder Vernachlässigung. Besonders betroffen: die Kinder unter sechs Jahren.

Noch weit mehr Kinder überleben knapp oder tragen unsichtbare Narben jahrelanger Gewalt. Und die Zahl der offiziell bekannt gewordenen Gefährdungen steigt immer weiter: Im Jahr 2022 waren rund 11.300 Kinder unter drei Jahren von einer akuten Kindeswohlgefährdung betroffen. In dieser Altersgruppe dominierte die Vernachlässigung in 68 Prozent der Fälle. Daneben traten psychische Misshandlungen (32 Prozent) und körperliche Misshandlungen (19 Prozent) erschreckend häufig auf. Besonders alarmierend: Fast zwei Prozent der Fälle betrafen sexuelle Gewalt – konkret 218 Kinder unter drei Jahren, darunter 66 Säuglinge unter einem Jahr. Diese Zahlen sind nicht nur abstrakt. Sie sind die Schatten, die sich durch Kitas, Krankenhäuser und Nachbarschaften ziehen. Und sie stellen uns alle bloß.

Denn was tut das System? Die Kinder- und Jugendhilfe ist überlastet, das weiß inzwischen jeder. Doch was bedeutet das konkret? Entscheidungen werden vertagt, weil niemand Zeit hat. Eine Inobhutnahme wird verschoben, weil kein geeigneter Platz existiert. Ein Kind bleibt bei seinen gewalttätigen Eltern, weil der Ermessensspielraum zu eng, die Unsicherheit zu groß und der Mut zu klein ist. Der Bundesverband der Pflegefamilien meldete 2024: Rund 4.000 neue Familien wären jährlich nötig, um den Bedarf für junge Kinder und Säuglinge zu decken. Doch die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen sinkt. Ehrenamt und Engagement schwinden. Was bleibt, ist eine Lücke, durch die Kinder fallen.

Und diese Lücke ist nicht nur eine Frage von Pflegefamilien. In 80 Prozent der Jugendämter fehlen passende Notfallplätze. Das bedeutet: Kinder schlafen in Amtsfluren, in Notbetten, in Provisorien. 58 Prozent der Kinder bleiben laut Befragung zu lange im Elternhaus, 12 Prozent verbringen Nächte im Amt. Wo sind wir da gelandet? In einem Land, das stolz auf sein Sozialsystem ist, schaffen wir es nicht, für ein dreijähriges Kind einen sicheren Ort zu finden.

Und wir? Wir reden. Wir verschieben. Wir verweisen. „Das ist Ländersache”. „Die Landesjugendämter lassen das nicht zu.” „Die Vorgaben erlauben das nicht.” Wir diskutieren in Arbeitsgruppen, starten Pilotprojekte, reichen Konzepte ein. Aber wenn ein Projekt real werden soll, heißt es: zu aufwendig, zu teuer, zu komplex und eigentlich ist ein Kinderheim grundsätzlich ungeeignet. Und am Ende sagen alle: „Ich würde ja – aber...”

Dies ist kein Appell. Es ist eine Erinnerung. Eine Erinnerung an uns selbst. An das, was uns einmal bewegt hat. An das, wofür wir stehen. An unseren Auftrag. Unsere Pflicht. Für all jene, die nur leise wimmern können. Für die Kleinsten. Für die, die keine Stimme haben.

Wir Träger. Wir Fachkräfte. Wir in den Jugendämtern. Wir stehen in einer Linie, die nicht heute begann. Sie reicht zurück bis mindestens ins 12. Jahrhundert. Zu Guido von Montpellier, der sein gesamtes Erbe einsetzte, um ein Hospital für Findelkinder zu errichten – das „Hospital zum Heiligen Geist”. Es war mehr als ein Bau. Es war ein Zeichen. Dass niemand zu klein, zu arm, zu wertlos ist, um geschützt zu werden.

Und auch wir müssen heute alles einsetzen, was wir haben. Unser Wissen. Unsere Mittel. Unsere Zeit. Unsere Stimme. Denn das Kind ist es wert.

In Brandenburg kämpfen wir seit über zehn Jahren dafür, eine Einrichtung für diese Altersgruppe eröffnen zu dürfen. Immer wieder stießen wir an Grenzen, an Vorgaben, an Stillstand. Manchmal verloren wir fast den Mut weiterzukämpfen. Aber das dürfen wir nicht. Solange es Kinder gibt, die keinen Ort haben, keine Heimat, keinen Schutz – dürfen wir nicht aufhören. Nicht weil es einfach ist. Sondern weil es notwendig ist. Weil es unsere Pflicht ist.

Autorenangabe: Jakob Winterstein ist seit vielen Jahren in der Kinder- und Jugendhilfe tätig. Bereits in jungen Jahren übernahm er die Leitung einer entsprechenden Einrichtung und sammelte umfassende praktische Erfahrungen in der Arbeit mit jungen Menschen. Von 2021 bis 2025 war er geschäftsführender Vorstand des VPK Landesverband Brandenburg. Seit 2025 ist Jakob Winterstein Geschäftsführer der Sozial-Werk-Winterstein gGmbH.