Erzieherinnen und Erzieher in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe finden nach wie vor keine prioritäre Berücksichtigung in der aktualisierten Coronavirus-Impfverordnung des Bundes. Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums ist in dieser Zielgruppe offenbar keine erhöhte Vulnerabilität gegeben. Diese Entscheidung ist für den Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) nicht nachvollziehbar. „Gerade Kinder und Jugendliche in den stationären und teilstationären Hilfesettings haben Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigungen erfahren“, so VPK-Präsident Martin Adam. „Aus diesem Grund müssen die Mitarbeitenden in diesen Bereichen auch körpernah arbeiten, um die tägliche Versorgung und pädagogische Betreuung der zumeist seelisch traumatisierten Kinder und Jugendlichen im erforderlichen Umfang sicherstellen zu können“, so Adam weiter. Die Einhaltung von Abstandsregeln ist dabei verständlicherweise kaum zu gewährleisten.
Auch bei einem etwaigen Infektionsgeschehen muss die Betreuung in den Einrichtungen aufrechterhalten bleiben und müssen die Mitarbeitenden im Rahmen einer erweiterten Quarantäne weiterarbeiten, um die Versorgung der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Stationäre und teilstationäre Betreuungssettings erfüllen hier einen wichtigen Versorgungsauftrag für Kinder und Jugendliche mit Hilfebedarf. Zur Sicherstellung des Kinderschutzes können sie demzufolge nicht – wie z.B. Kindertagesstätten – vorübergehend geschlossen werden.
„Ein Infektionsgeschehen kann in Settings der stationären und teilstationären Kinder- und Jugendhilfe schwerwiegende Konsequenzen haben. Neben den zu betreuenden Kindern und Jugendlichen müssen auch die Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber gegenüber den Mitarbeitenden berücksichtigt werden. Die aus den genannten Gründen notwendigen Kontakte lösen durch die bestehende Infektionsgefahr durchaus auch große Ängste und Sorgen bei den Mitarbeitenden aus, sich selbst oder ihre eigenen Familien zu infizieren“, so Adam weiter.
Der VPK-Bundesverband fordert Gesundheitsminister Jens Spahn deshalb auf, die Coronavirus-Impfverordnung in Bezug auf die Anforderungen und Bedürfnisse der Kinder- und Jugendhilfe erneut zu überarbeiten und den Mitarbeitenden in diesem Bereich kurzfristig eine Impfung zu ermöglichen.
Die Impfverordnung ist vornehmlich eine Angelegenheit des Bundes. Die Lösung kann nicht darin liegen, dass einzelne Bundesländer von der Impfverordnung des Bundes abweichen. Mitarbeitende in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe müssen jetzt flächendeckend geimpft werden – dazu ist eine unverzügliche Angleichung bei der Priorisierung durch den Bund notwendig. „Genügend Impfstoff dafür scheint derzeit ja verfügbar zu sein“, so Adam abschließend.
VPK-Bundesverband e.V.
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Hintergrund
Kurzbeschreibung VPK-Bundesverband e.V.
Der VPK-Bundesverband ist der einzige bundesweite Dachverband für private Träger der freien
Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe. Er ist politisch und finanziell unabhängig und wird durch die Beiträge der Mitglieder der Landes- und Fachverbände finanziert, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuches verschiedene Dienstleistungen in der Kinder- und Jugendhilfe erbringen.
Der VPK wird zur Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft aktiv. Er ist nach seinem Selbstverständnis qualitäts- und leistungsorientiert und in verschiedenen übergreifenden Gremien bundesweit vertreten. Der Verband wird in allgemeinen und grundsätzlichen Fragestellungen der Kinder- und Jugendhilfe initiativ, verfasst Stellungnahmen, unterhält eine Internetseite und gibt die Fachzeitschrift „Blickpunkt Jugendhilfe“ heraus.