VPK-Bundesverband fordert professionsübergreifende Debatte zum Thema Kinderschutz
„Die Verhängung einer Bewährungsstrafe zulasten des ehemaligen Fußballprofis Christoph Metzelder wird der Art der Straftat und deren Tragweite im Hinblick auf die langfristigen Folgen für die betroffenen Kinder gesellschaftlich und moralisch nicht gerecht“, so die klare Bewertung von Martin Adam, Präsident des Bundesverbandes privater Träger der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK). Das Urteil mag juristisch korrekt sein, es torpediert aber geradezu alle gesellschaftlichen Bemühungen zur Ächtung derlei schwerer Straftaten zum Nachteil schutzbedürftiger Kinder. Wie in vielen anderen Urteilen wird auch in dieser Entscheidung deutlich, dass es erhebliche Differenzen hinsichtlich der gesellschaftlichen und juristischen Bewertung von Kindeswohl gibt.
„Dem Kindern zugefügten Unrecht und ihren tiefgehenden Verletzungen wird mit diesem Urteil nicht entsprochen. Für Kinder und Jugendliche ist die verhängte Bewährungsstrafe geradezu entwürdigend“, so Adam weiter. Auch die überaus intensiven Bemühungen des Gesetzgebers und sämtlicher Fachorganisationen der Kinder- und Jugendhilfe, sich für die Rechte und den Schutz von Kindern in Deutschland stark zu machen, werden auf diese Weise unterlaufen und grundsätzlich in Frage gestellt.
Die Anliegen von Kindern und Jugendlichen werden in Teilen des Justizsystems und in der Gesetzgebung offensichtlich immer noch nicht angemessen berücksichtigt. „Da solche Urteile nachhaltig negative gesellschaftliche Wirkung entfalten, fordert der VPK-Bundesverband eine stärkere professionsübergreifende Debatte zum Thema Kindeswohl und Kinderschutz“, so Adam abschließend.
VPK-Bundesverband e.V.
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Hintergrund
Kurzbeschreibung VPK-Bundesverband e.V.
Der VPK-Bundesverband ist der einzige bundesweite Dachverband für private Träger der freien
Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe. Er ist politisch und finanziell unabhängig und wird durch die Beiträge der Mitglieder der Landes- und Fachverbände finanziert, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuches verschiedene Dienstleistungen in der Kinder- und Jugendhilfe erbringen.
Der VPK wird zur Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft aktiv. Er ist nach seinem Selbstverständnis qualitäts- und leistungsorientiert und in verschiedenen übergreifenden Gremien bundesweit vertreten. Der Verband wird in allgemeinen und grundsätzlichen Fragestellungen der Kinder- und Jugendhilfe initiativ, verfasst Stellungnahmen, unterhält eine Internetseite und gibt die Fachzeitschrift „Blickpunkt Jugendhilfe“ heraus.