Der am 12. August 2026 beschlossene Kabinettsentwurf zum 1. KJHSRG lässt die von Praxis, Wissenschaft und Verbänden seit Monaten aufgezeigten Schwachstellen weitgehend unberücksichtigt und setzt sich damit über die deutlichen Warnsignale der Fachwelt hinweg. Aus Gründen vermeintlicher Effizienz werden die Subjektstellung junger Menschen und damit zentrale Grundprinzipien der Kinder- und Jugendhilfe geschwächt.
Trotz massiver Kritik am Referentenentwurf des 1. KJHSRG wurden keine substanziellen Korrekturen an den benannten Kernpunkten vorgenommen. Vielmehr wurde der verbindliche Weg zu einer inklusiven Gesamtzuständigkeit durch eine unsichere Experimentierklausel ersetzt. Auch die Kritik, dass infrastrukturelle Angebote individuelle Hilfen nicht bedarfsgerecht ersetzen können, wurde nicht berücksichtigt. Stattdessen wird der Vorrang von Infrastrukturangeboten nur noch deutlicher hervorgehoben. So wird in Kauf genommen, dass die Regelung zu einer Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts führt, erhöhte Hürden für Leistungsberechtigte darstellt und große Risiken von Fehlsteuerungen und Versorgungslücken mit sich bringt. Gleichzeitig bleiben zentrale Fragen der Finanzierung und Systemverantwortung ungeklärt.
“Die Reform stellt die Kinder- und Jugendhilfe als System dar, welches nach ökonomischen Kriterien umgebaut werden kann. Eine Hilfe, die primär unter Kostengesichtspunkten ausgewählt wird, aber am individuellen Bedarf vorbeigeht, ist jedoch nicht effizient und stellt somit keine effektive, bedarfsgerechte Hilfe dar”, so Martin Adam, Präsident des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK). “Der Versuch der Politik, durch den Vorrang von Regelangeboten Kosten zu senken, riskiert, dass junge Menschen nicht die Hilfe erhalten, die sie tatsächlich brauchen, was nicht nur zu massiven Folgekosten in Form verschärfter sozialer Problemlagen führen wird, sondern insbesondere auch dem Wohl der jungen Menschen zuwiderläuft”, so Adam weiter.
Der Entwurf vollzieht einen gefährlichen Paradigmenwechsel, welcher das Fundament des SGB VIII untergräbt: An die Stelle individuell durchsetzbarer Rechtsansprüche tritt zunehmend ein Anspruch auf vorhandene Strukturen. Wenn der Zugang zu bedarfsgerechter Unterstützung davon abhängt, ob ein Angebot „vor Ort“ existiert, wird das Wunsch- und Wahlrecht faktisch ausgehebelt. Hinzu kommt, dass eine Großzahl der Kommunen bereits heute keine ausreichenden infrastrukturellen Angebote vorzuweisen hat und somit nicht in der Lage ist, die hochkomplexen Fälle aufzufangen. Junge Menschen werden auf diese Weise zu Objekten der Planungslogik degradiert.
Zudem führt die Aufhebung des verbindlichen Weges einer bundesweiten Gesamtzuständigkeit zu einem politischen Signal, das Inklusion als „Option“ behandelt statt als verbindliche Verpflichtung, die zusätzlich auch für die Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des KJSG beschlossen wurde. “Statt einer einheitlichen Lösung entsteht ein Flickwerk unterschiedlicher Zuständigkeiten, das jungen Menschen mit Behinderungen je nach Wohnort ungleiche Chancen bietet. Dies ist ein direkter Verstoß gegen den Auftrag des § 1 SGB VIII und die UN-Behindertenrechtskonvention", so Martin Adam.
“Der Kabinettsentwurf stellt in der vorliegenden Form somit kein Reformprojekt dar, sondern ignoriert vielmehr die Lebensrealitäten der Leistungsberechtigten sowie der aktuellen Jugendhilfelandschaft”, so Martin Adam. “Der VPK fordert daher, die Vielzahl an Kritik und Hinweisen aus der Fachwelt ernst zu nehmen und den Entwurf entsprechend anzupassen. Der Entwurf stellt unter dem Aspekt der Effizienz und Einsparungen ein hohes Risiko in Bezug auf Folgekosten, insbesondere aber in Bezug auf das Leben und Wohl junger Menschen und ihrer Familien, dar. Eine Reform sollte sich vielmehr an deren Bedürfnissen orientieren und sicherstellen, dass Effizienz- und Einsparungsziele nicht zulasten einer bedarfsgerechten Unterstützung gehen”, so Adam weiter.
Martin Adam
Präsident des VPK - Bundesverband e.V.
