Positionierung zu § 45a SGB VIII

Veröffentlicht am Hier finden Sie das VPK-Positionspapier.

SGB-III-Reform: VPK positioniert sich zu § 45a SGB VIII
 

Die ursprünglich geplante Fassung des § 45a SGB VIII im Rahmen des KJSG beinhaltet das Risiko, dass Kleinsteinrichtungen, insbesondere Erziehungsstellen gemäß § 34 SGB VIII, zukünftig nicht mehr als
betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen gelten, sondern in den Bereich der Pflegekinderhilfe abgedrängt werden. Grund dafür ist besonders der letzte Satz der geplanten Norm, der aus Sicht des VPK überflüssig und schädlich ist.

Eine derartige gesetzliche Ausgestaltung der Norm ist aus Sicht des VPK ein falscher Weg. Nach derzeitiger Rechtsgrundlage sind auch Kleinsteinrichtungen betriebserlaubnispflichtig und der Einrichtungsbegriff ist nicht an die Anzahl der Plätze geknüpft; dies muss aus Sicht des VPK auch unbedingt so bleiben.

Gegen die o.g. neue Norm sprechen vor allem zwei gewichtige Gründe:

1. Die erforderliche Betreuung durch Fachkräfte, die diese Tätigkeit als Beruf ausüben.
2. Aspekte der Sicherstellung des Kinderschutzes.

Beide Punkte werden in der nachfolgenden Stellungnahme erläutert.