Der Gedanke, Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei der Konzeption und Einführung individueller institutioneller Schutzkonzepte in den Einrichtungen zu begleiten und zu unterstützen, entstand im VPK-Bundesverband kurz nach der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung mit dem damaligen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, im Jahr 2017. Mit dem Inkrafttreten des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) im Sommer 2021 wurde die Einführung von Schutzkonzepten nicht nur rechtlich verpflichtend, sondern es ergaben sich – nicht zuletzt mit Blick auf die geplante inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe – Veränderungen für die Praxis. Auf diese Änderungen geht diese Neuauflage der Handreichung ein. Nach einer Erläuterung der allgemeinen Grundlagen mit einzelnen Elementen eines Gewaltschutzkonzeptes werden unter den Gesichtspunkten Prävention, Intervention und langfristige Aufarbeitung Maßnahmen im Hinblick auf ihre Umsetzung im Praxisalltag differenziert dargestellt.
Bei der Gestaltung der neuen Handreichung lag es uns auch am Herzen, diese optisch ansprechender und übersichtlicher zu gestalten. Wir hoffen, dass uns dies gelungen ist.
Zusätzlich zur gedruckten Version der Handreichung steht die digitale Ausgabe Mitgliedern des VPK ebenfalls auf der internen Seite der VPK-Webseite zum freien Download zur Verfügung. Die digitale Version bietet Ihnen direkten Zugang zu weiteren interessanten Informationen zu einzelnen Themen und Kapiteln sowie anwendbaren Unterlagen (Vorlagen, Checklisten, Beispiele, Formulierungsvorschläge) zum Download, um sie an die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Einrichtung anzupassen und umzusetzen. Einige dieser Unterlagen wurden von Mitgliedseinrichtungen des VPK erarbeitet und großzügigerweise zur Verfügung gestellt, wofür wir uns herzlich bedanken. Am Ende der Handreichung bietet das soziale Start-up "Schutzkonzept Reloaded®" praktische und praxisnahe Informationen und Unterlagen zu wichtigen Aspekten eines institutionellen Schutzkonzepts.
Für die Büros, den gemeinsamen Besprechungsraum oder den Eingangsbereich in Ihrer Einrichtung finden Sie in der Handreichung außerdem unser Poster „Vorgehen bei der Entwicklung eines Schutzkonzepts“. Es zeigt die zentralen Aspekte bei der Entwicklung eines Schutzkonzepts und bringt diese in eine sinnvolle Reihenfolge.
Nicht-Mitglieder können die Handreichung über die Geschäftsstelle des VPK-Bundesverbandes e.V. unter der E-Mail-Adresse info@vpk.de zum Preis von 10 Euro erwerben.
Kontakt / Ansprechpartner
Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK)
Bundesgeschäftsstelle: Albestraße 21, 12159 Berlin, Tel.: 030 / 89 62 52 37
Sophia Reichardt, Tel.: 030 / 58 84 07 41
E-Mail: reichardt@vpk.de
Internet: www.vpk.de
Twitter: https://twitter.com/VPK_de
Instagram: @vpk_de
Hintergrund
Der VPK-Bundesverband ist der einzige bundesweite Dachverband für private Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe. Er ist politisch und finanziell unabhängig und wird durch die Beiträge der Mitglieder der Landes- und Fachverbände finanziert, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuches verschiedene Dienstleistungen in der Kinder- und Jugendhilfe erbringen.
Der VPK wird zur Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft aktiv. Er ist nach seinem Selbstverständnis qualitäts- und leistungsorientiert und in verschiedenen übergreifenden Gremien bundesweit vertreten. Der Verband wird in allgemeinen und grundsätzlichen Fragestellungen der Kinder- und Jugendhilfe initiativ, verfasst Stellungnahmen, unterhält eine Internetseite und gibt die Fachzeitschrift „Blickpunkt Jugendhilfe“ heraus.