Appell an die Bundesjugendpolitik

vom 21.10.2025

§ 77 SGB VIII: Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Erziehungshilfen herstellen heißt, Qualität der Jugendhilfe sichern!

Die Diskussion um die künftige Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe steht derzeit an einem entscheidenden Punkt. Mit der geplanten Weiterentwicklung eines Referentenentwurfes zum Inklusiven Kinder- und Jugendhilfegesetz (IKJHG) rücken Fragen der Steuerung, Finanzierung und Qualität erneut in den Mittelpunkt der fachpolitischen Debatte. Besonders die ambulanten aufsuchenden Erziehungshilfen geraten dabei verstärkt in den Fokus, da ihre Wirksamkeit wesentlich von verlässlichen Rahmenbedingungen abhängt.

Der vorliegende Appell an die Bundesjugendhilfepolitik, initiiert von der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF), wird von zentralen Akteur*innen aus Praxis, Wissenschaft und Verbandslandschaft mitgetragen. Er fordert, was längst überfällig ist: die rechtliche Gleichstellung ambulanter Erziehungshilfen mit stationären Hilfen nach § 77 SGB VIII, insbesondere durch die Einführung einer Schiedsstellenfähigkeit. Der Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e. V. (VPK) unterstützt den Appell, da er verlässliche Rahmenbedingungen als entscheidende Grundlage dieser Hilfen ansieht und mit seiner Unterzeichnung einen fachpolitischen Impuls für deren nachhaltige Sicherung setzt.  Darüber hinaus wird der Verband die Bedeutung des Themas im Rahmen des Fachtages „Ambulante Hilfen“ am 19. November 2025 in Kassel weiter vertiefen und den fachlichen Austausch hierzu fördern.

Die Unterzeichnenden machen deutlich: Qualität ist kein verhandelbares Zusatzmerkmal, sondern die Grundlage wirksamer Hilfeprozesse. Unter prekären oder unklaren Bedingungen wird Professionalität systematisch unterlaufen. Eine bundeseinheitliche Regelung wäre deshalb nicht nur ein juristischer Fortschritt, sondern auch ein deutliches fachpolitisches Signal zur Stärkung der Sozialen Arbeit.

Der Appell versteht sich als Beitrag zu einer notwendigen Qualitäts- und Gerechtigkeitsdebatte in der Jugendhilfe und als Einladung an Politik, Verwaltung und Fachpraxis, den Anspruch einer inklusiven und professionell fundierten Jugendhilfe gemeinsam einzulösen.

VPK-Bundesverband e.V.

Kontakt / Ansprechpartner
Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK)
Bundesgeschäftsstelle: Michaelkirchstraße 17/18, 10179 Berlin, Tel.: 030 / 58 58 17 16 01
Janine Hahn, Tel: 030 / 58 58 17 16 04 
E-Mail: hahn@vpk.de
Internet: www.vpk.de
Instagram: @vpk_de


Hintergrund

Der VPK-Bundesverband ist der einzige bundesweite Dachverband für private Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe. Er ist politisch und finanziell unabhängig und wird durch die Beiträge der Mitglieder der Landes- und Fachverbände finanziert, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuches verschiedene Dienstleistungen in der Kinder- und Jugendhilfe erbringen.
Der VPK wird zur Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft aktiv. Er ist nach seinem Selbstverständnis qualitäts- und leistungsorientiert und in verschiedenen übergreifenden Gremien bundesweit vertreten. Der Verband wird in allgemeinen und grundsätzlichen Fragestellungen der Kinder- und Jugendhilfe initiativ, verfasst Stellungnahmen, unterhält eine Internetseite und gibt die Fachzeitschrift „Blickpunkt Jugendhilfe“ heraus.

 

§ 77 SGB VIII: Ambulante Erziehungshilfen sollen Schiedsstellen bekommen – das hilft, gute Jugendhilfe zu sichern!

Die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland steht gerade vor wichtigen Entscheidungen.
Ein neues Gesetz wird geplant: das Inklusive Kinder- und Jugendhilfegesetz (IKJHG).
Dabei geht es um Fragen wie:

Wer steuert die Jugendhilfe?

Wie wird sie bezahlt?

Wie kann gute Qualität gesichert werden?

Besonders wichtig sind jetzt die ambulanten Erziehungshilfen.
Das sind Hilfen, bei denen Fachkräfte Familien zu Hause besuchen und unterstützen.
Diese Hilfen funktionieren nur gut, wenn die Bedingungen klar und verlässlich sind.

Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) hat deshalb einen Appell an die Politik geschrieben.
Viele Fachleute aus Praxis, Wissenschaft und Verbänden unterstützen diesen Appell.
Sie sagen:
Ambulante Erziehungshilfen sollen rechtlich gleichgestellt werden mit den stationären Hilfen.
Das bedeutet:
Auch für ambulante Hilfen soll es Schiedsstellen geben, wie sie in § 77 SGB VIII beschrieben sind.
Eine Schiedsstelle hilft, wenn Träger und Jugendämter sich über Verträge oder Bezahlung nicht einig sind.

Der Verband privater Träger der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe (VPK) unterstützt den Appell.
Der Verband sagt:
Nur wenn die Regeln klar sind, können Fachkräfte gut arbeiten.
Darum setzt sich der VPK für sichere Bedingungen in den ambulanten Hilfen ein.
Am 19. November 2025 wird der Verband auf dem Fachtag „Ambulante Hilfen“ in Kassel weiter über das Thema sprechen.

Alle, die den Appell unterschrieben haben, sagen deutlich:
Gute Qualität ist kein Extra, sondern die Grundlage jeder Hilfe.
Wenn die Bedingungen schlecht oder unklar sind, können Fachkräfte nicht gut arbeiten.
Darum wäre eine einheitliche Regelung in ganz Deutschland ein wichtiger Schritt –
nicht nur juristisch, sondern auch als starkes Zeichen für gute Soziale Arbeit.

Der Appell lädt Politik, Verwaltung und Fachkräfte ein, gemeinsam daran zu arbeiten:
Jugendhilfe soll gerecht, inklusiv und professionell sein – zum Wohl der Kinder, Jugendlichen und Familien.