Der VPK – Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e. V. ist der einzige bundesweite Zusammenschluss von Personen und Personenvereinigungen, die als Träger privater Einrichtungen auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe erbringen.
Als ein moderner und bundesweit agierender Dachverband für private Leistungsanbieter der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe, die sowohl in privat-wirtschaftlicher als auch privat-gemeinnütziger Rechtsform organisiert sind, versteht sich der VPK-Bundesverband als ein Gegengewicht zu den Wohlfahrtsverbänden.
Der VPK setzt sich für Kinder, Jugendliche und deren Familien ein und erbringt mit seinen Mitgliedern bedarfsorientierte Angebote im Rahmen von Betreuung, Bildung und Erziehung. Die rechtliche Gleichstellung aller Träger ist dabei ein wichtiges Ziel.
Zu den vorrangigen Aufgaben des Verbandes gehören
Der VPK unterstützt junge Menschen bei der Verwirklichung ihres Rechts auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu selbständigen und verantwortungsbereiten Persönlichkeiten und trägt so zur Erfüllung der Leitvorstellungen des Gesetzgebers bei. Außerdem unterstützt er die Träger dabei, die vom Gesetzgeber im KJHG gewünschte Förderung der Vielfalt der Jugendhilfe sowie des Wunsch- und Wahlrechts zu gewährleisten.