Im letzten Jahr ist das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft getreten, das eine wesentliche Neuerung zum Ziel hat: die inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. So sollen bis zum Jahr 2028 in drei Phasen sukzessive bestehende Schnittstellen zwischen dem SGB VIII und SGB IX bereinigt und perspektivisch die Hilfen für alle Kinder und Jugendlichen – ob mit oder ohne Behinderung – unter dem gemeinsamen Dach der Kinder- und Jugendhilfe angeboten werden.
Der VPK möchte seine Mitgliedseinrichtungen über die mit der Reform von KJSG und BTHG einhergehenden rechtlichen Änderungen auf verständliche Weise informieren und auf mögliche Auswirkungen der Gesetzesänderungen vorbereiten. Dabei erhebt der Verband nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und gibt auch keine (rechtlichen) Empfehlungen. Vielmehr soll es darum gehen Mut zu machen, sich mit den anstehenden Veränderungen zu befassen und mögliche Optionen für die praktische Umsetzung im Einrichtungsalltag auszuloten.
Die ersten fünf Folgen werden nacheinander im Abstand von jeweils zwei Wochen veröffentlicht.
Wir freuen uns über Rückmeldungen und Anregungen und nehmen gerne auch konkrete Themenvorschläge für weitere Podcast-Folgen entgegen!
Viel Spaß beim Hören und herzliche Grüße,
Ihr VPK-Bundesverband e.V.