Webinar
"Das BTHG und seine Auswirkungen auf die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe" am 15.05.2020
Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Christian Au, LL.M., Rechtsanwaltskanzlei Au
Am 15. Mai 2020 veranstaltete der VPK-Bundesverband e.V. ein Webinar zum Thema "Das BTHG und seine Auswirkungen auf die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe".
Leistungen wie aus einer Hand - das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG) nimmt grundlegende Veränderungen im System der Sozialleistungen für Menschen mit Behinderungen vor und führt zu umfangreichen Veränderungen in den Sozialgesetzbüchern und der bisherigen Praxis. Auch die Kinder- und Jugendhilfe als zuständiger Rehabilitationsträger für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung gemäß § 35a SGB VIII ist verpflichtet, die zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Regelungen der dritten Reformstufe in der Praxis umzusetzen.
Das Webinar gab eine Einführung in die Thematik des BTHG und anschließend Gelegenheit, Fragen zum Thema zu stellen und diese im Austausch mit dem Referenten, Herrn Rechtsanwalt Christian Au, zu klären.
Im Einzelnen wurden u.a. die folgenden Themenbereiche behandelt:
- Einführung in die Systematik des Bundesteilhabegesetzes
- Hilfeplan- und Teilhabeplanverfahren
- Das BTHG in der Praxis I:
Die Kinder- und Jugendhilfe als zuständiger Rehabilitationsträger für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung gemäß § 35a SGB VIII - Das BTHG in der Praxis II:
Änderungen im Betriebserlaubnisverfahren und Auswirkungen auf Entgeltverhandlungen