VPK-PODIUM 2017

25.04.2017

PODIUM 2017

Am 25. April 2017 fand in München das VPK-PODIUM zum Thema
„ ... denn Kindeswohl ist aller Wohl! | Vom unbestimmten Rechtsbegriff zum praxisleitenden Einrichtungskonzept“ statt.
 
Junge Menschen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe haben ein unbedingtes Recht, dass ihr körperliches, seelisches und geistiges Wohlbefinden sichergestellt und gefördert wird. Dieser
(präventive) Kinderschutz gehört zu den zentralen Aufgaben und selbstverständlichen Verantwortlichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe. Der Staat hat keine positive Norm für den Begriff des Kindeswohls definiert – insoweit nähert sich die Rechtsprechung diesem Begriff quasi im Umkehrschluss von seiner negativen Ausprägung einer „Kindeswohlgefährdung“ im Sinne einer ablehnenden Norm. Somit liegen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe keine verbindlichen Standards dafür vor, was dort unter „Kindeswohl“ allgemeinverbindlich zu verstehen ist. Die damit im Zusammenhang stehenden Fragestellungen werfen ethische, fachliche, personelle, aber auch finanzielle Fragen auf, die das diesjährige PODIUM aufgegriffen hat: Was konkret bedeutet die Sicherstellung des „Kindeswohls“ für Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung? Wie lässt es sich dort auf welchen Grundlagen und mit welchen Wirkungen präzisieren? Welche Voraussetzungen und Konsequenzen erfordert dies, welche müssen vorhanden sein und/oder geschaffen werden?
 
Die Veranstaltung griff das Thema im Sinne einer Qualitätsentwicklung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe auf und erörterte Fragestellungen, für die im Sinne der unbedingten Sicherstellung des Kindeswohls eine Notwendigkeit zur Reflexion besteht.
Dazu konkretisierte Prof. Dr. Reinhard Wiesner den unbestimmten Rechtsbegriff „Kindeswohl“. Prof. Dr. Peter Schruth beschrieb die Erfordernisse eines funktionierenden Beschwerdemanagements und von Ombudschaften, Prof. Dr. Peter Zimmermann legte die Notwendigkeit von verlässlichen Bindungen für die Entwicklung und Sicherstellung des Kindeswohls dar und Martin Stoppel schilderte, wie das Kindeswohl in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in der Praxis konkret sichergestellt werden kann. Zudem beschrieben Betroffene, welche (Lebens-)Auswirkungen ein Missbrauch hat, und der VPK-Bundesverband stellte den Stand der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen „Kindeswohl“ sowie „Schutzauftrag in Einrichtungen“ vor.

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