Grundsätze der Arbeit

Unser Leitbild

Die Kernbotschaft des VPK-Leitbildes lautet: „Aus Überzeugung und Verantwortung“. Dieses Leitbild spiegelt das Selbstverständnis des Verbandes wider. Es verdeutlicht die Motivation privater Träger, sich in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zu engagieren.

Private Träger leisten eine wichtige, gesellschaftlich wertvolle Arbeit und sind sich ihrer besonderen Verantwortung gegenüber jungen Menschen bewusst. Sie verstehen sich als Partner für bedarfs- und qualitätsorientierte Leistungsangebote, die immer am Kindeswohl ausgerichtet sind.

Auf der Delegiertenversammlung am 17. April 2024 in Dresden wurde das Leitbild aktualisiert.

Unser Leit·bild: Was uns wichtig ist

Leit·bild kommt von: leiten, führen.
In unserem Leit·bild steht drin, was uns wichtig ist.
Unser Leit·bild ist wichtig für alles, was wir tun.

Wir wollen, dass es den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien gut geht.
Und dass aus den Kindern selbständige und verantwortungs·volle Erwachsene werden. 
Dafür sind die Einrichtungen der Kinder- und Jugend·hilfe da. Sie unterstützen Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zum Erwachsen·werden.

Das ist eine große Verantwortung. Die Einrichtungen der Kinder- und Jugend·hilfe wissen das. 
Sie denken bei ihrer Arbeit immer zuerst an die Kinder. Und dass es den Kindern gut geht. Das steht in unserem Leit·bild.

„ Hier können Sie unser Leit·bild anschauen und herunter·laden

Der Verhaltenskodex des VPK

Auf der Delegiertenversammlung am 27. April 2016 in Mainz haben der VPK-Bundesverband und seine Mitglieder einstimmig einen eigenen Verhaltenskodex verabschiedet. Der Verhaltenskodex gilt für alle Mitgliedseinrichtungen des VPK und trägt zur weiteren Verbesserung der Qualität in den Wirkungsbereichen des Verbandes bei. Auf der Delegiertenversammlung am 19. April 2023 in Berlin wurde der Verhaltenskodex aktualisiert.

Mit dem Verhaltenskodex verfügt der Verband neben seinem Leitbild über klare und eindeutige Grundlagen für die Arbeit seiner Mitglieder im Bereich der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe.

Unser Verhaltens·kodex: Regeln für gutes Verhalten

In unserem Verhaltens·kodex haben wir die Regeln für gutes Verhalten aufgeschrieben. 
Zum Beispiel, dass wir alle Kinder gleich·berechtigt behandeln. Dass wir die Rechte der Kinder beachten. 
Und dass wir die Kinder immer schützen. 


Alle Verbände und Einrichtungen vom VPK beachten die Regeln in unserem Verhaltens·kodex.

„ Hier können Sie unseren Verhaltens·kodex anschauen und herunter·laden

Vereinbarung mit dem Unabhängigen Beauftragen für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)

Der VPK-Bundesverband hat am 20. Januar 2016 sein Engagement zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt weiter ausgebaut. Dazu unterzeichnete VPK-Präsident Martin Adam in Berlin eine Vereinbarung mit dem unabhängigen Beauftragten Johannes-Wilhelm Rörig.

Die Vereinbarung zwischen dem VPK – Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. und dem unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) finden Sie hier zum Download.

Vereinbarung mit dem Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern
 
Sexueller Missbrauch von Kindern bedeutet: Menschen machen Sex mit Kindern. Sie tun den Kindern weh. 
Die Kinder wollen das nicht. Sie haben Angst. Aber sie können sich nicht wehren. Die Menschen sind meistens Erwachsene. 
Manchmal aber auch Jugendliche. Oder Kinder.

Sexueller Missbrauch ist ganz schlimm für Kinder. Der Beauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern hilft diesen Kindern. Und ihren Familien.

Der VPK will Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch schützen. Und Kindern und Jugendlichen helfen, wenn sie sexuellen Missbrauch erlebt haben.

Der VPK und der Beauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern arbeiten zusammen. Sie haben eine zusammen eine Vereinbarung gemacht. Darin steht, wie sie die Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen wollen. Und wie sie Kindern und Jugendlichen helfen wollen, wenn sie sexuellen Missbrauch erlebt haben.

„ Hier können Sie die Vereinbarung mit dem Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern anschauen und herunter·laden

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